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IFRS kontenplan

Kontobezeichnung Kontonummer Ebene Saldo 1
Vermögenswerte 1 0 S 2
Sachanlagen 1.1 1 S 3
Grundstücke und Grundstücksverbesserungen 1.1.1 2 S 4
Gebäude, Bauwerke und Einbauten 1.1.2 2 S 5
Maschinen und Anlagen 1.1.3 2 S 6
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.1.4 2 S 7
Nutzungsrechte (Als Sachanlagen klassifiziert) 1.1.5 2 S 8

Gemäß IFRS 16.47.a.i ist ein Nutzungsrecht (NR) so zu klassifizieren wie der zugrunde liegende Vermögenswert, wenn dieser im Eigentum des Unternehmens stünde (sofern das NR nicht gesondert ausgewiesen wird). Demnach würde das Recht zur Nutzung beispielsweise eines Gebäudes unter den Sachanlagen ausgewiesen, während das Recht zur Nutzung eines Patents als immaterieller Vermögenswert klassifiziert würde (unten).

Somit ist ein Nutzungsrecht, das mit einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden ist, der eine Sachanlage darstellt, als Sachanlage zu erfassen.

Hinweis: Sofern das Nutzungsrecht in der Bilanz angesetzt wird, sind die Vorschriften hinsichtlich seiner Darstellung flexibel. Beispielsweise kann ein gemietetes Gebäude innerhalb des Postens „Gebäude" ausgewiesen werden, anstatt als gesonderter Posten „Nutzungsrecht", solange die Anhangangaben erläutern, dass sich der Betrag auf ein gemietetes (Nutzungsrecht-)Gebäude und nicht auf ein im Eigentum stehendes Gebäude bezieht. Aus interner Buchführungsperspektive könnte das Gebäude daher entweder auf das Konto „Gebäude" mit einem Metadaten-Kennzeichen als NR gebucht werden oder auf das NR-Konto mit Metadaten, die den zugrunde liegenden Vermögenswert als Gebäude beschreiben.

Weitere Sachanlagen 1.1.6 2 S 9
Anlagen im Bau 1.1.7 2 S 10
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.2 1 S 11
Fertiggestellt 1.2.1 2 S 12
Im Bau oder in der Entwicklung 1.2.2 2 S 13
Goodwill 1.3 1 S 14
Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill 1.4 1 S 15
Geistiges Eigentum 1.4.1 2 S 16
Computersoftware 1.4.2 2 S 17
Handels- und Vertriebsrechte 1.4.3 2 S 18
Verträge und Rechte 1.4.4 2 S 19
Nutzungsrechte 1.4.5 2 S 20

Das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts ist ein vertragliches Recht. Daher ist das Nutzungsrecht (NR) streng genommen stets immaterieller Natur. Gleichwohl ist ein NR gemäß IFRS 16.47.a.i (sofern es nicht gesondert ausgewiesen wird) so zu klassifizieren wie der zugrunde liegende Vermögenswert, wenn dieser im Eigentum des Unternehmens stünde. Demnach würde ein NR an einem Gebäude unter den Sachanlagen ausgewiesen (oben), während ein NR an einem Patent hier ausgewiesen würde.

Hinweis: Sofern das Nutzungsrecht in der Bilanz angesetzt wird, sind die Vorschriften hinsichtlich seiner Darstellung flexibel. Beispielsweise kann ein gemietetes Patent innerhalb der Gruppe „Patente" oder als eigenständiger Posten „Patent" ausgewiesen werden, anstatt als gesonderter Posten „Nutzungsrecht an Patent", solange die Anhangangaben erläutern, dass sich der Betrag auf einen gemieteten (Nutzungsrecht-)Vermögenswert und nicht auf einen im Eigentum stehenden Vermögenswert bezieht. Aus interner Buchführungsperspektive könnte ein Patent daher entweder auf das Konto „Patente" mit einem Metadaten-Kennzeichen als NR gebucht werden oder auf ein NR-Konto mit Metadaten, die den zugrunde liegenden Vermögenswert als Patent beschreiben.

Kryptowerte 1.4.6 2 S 21

Obwohl Kryptowerte mehr Gemeinsamkeiten mit finanziellen Vermögenswerten als mit immateriellen Vermögenswerten aufweisen, kam das IFRIC (Agendaentscheidung vom Juni 2019) zu dem Schluss, dass typische Kryptowährungen die Definition eines immateriellen Vermögenswerts gemäß IAS 38 erfüllen, es sei denn, sie werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Verkauf gehalten, in welchem Fall IAS 2 (Vorräte) Anwendung findet.

Weitere immaterielle Vermögenswerte 1.4.7 2 S 22
Laufende Erwerbe 1.4.8 2 S 23
Finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen 1.5 1 S 24
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte 1.5.1 2 S 25
Derivative finanzielle Vermögenswerte 1.5.2 2 S 26
Weitere finanzielle Vermögenswerte 1.5.3 2 S 27
Vorräte 1.6 1 S 29
Handelswaren 1.6.1 2 S 30
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.6.2 2 S 31
Unfertige Erzeugnisse 1.6.3 2 S 32
Fertige Erzeugnisse 1.6.4 2 S 33
Sonstige Vorräte 1.6.5 2 S 34
Vorauszahlungen und abgegrenzte Erträge 1.7 1 S 35
Vorauszahlungen 1.7.1 2 S 36
Abgegrenzte Erträge 1.7.2 2 S 37
Laufende Arbeiten von Dienstleistern (nicht als Vorräte klassifiziert) 1.7.3 2 S 38
Sonstige Vermögenswerte 1.7.4 2 S 39
Forderungen und Verträge 1.8 1 S 40
Darlehen und Forderungen 1.8.1 2 S 41
Verträge mit Kunden 1.8.2 2 S 42
Nicht-handelsbezogene und sonstige Forderungen 1.8.3 2 S 43
Steuerliche Vermögenswerte 1.9 1 S 44
Laufende Steuererstattungsansprüche 1.9.1 2 S 45
Latente Steueransprüche 1.9.2 2 S 46
Sonstige steuerliche Vermögenswerte 1.9.3 2 S 47
Biologische Vermögenswerte der Landwirtschaft 1.10 1 S 48
Fruchttragende Pflanzen 1.10.1 2 S 49
Tiere 1.10.2 2 S 50
Sonstige landwirtschaftliche Vermögenswerte 1.10.3 2 S 51
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.11 1 S 52
Zahlungsmittel 1.11.1 2 S 53
Zahlungsmitteläquivalente 1.11.2 2 S 54
Gesperrte Zahlungsmittel und finanzielle Vermögenswerte 1.11.3 2 S 55
Eigenkapital 2 0 (H) 56
Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens 2.1 1 (H) 57
Gezeichnetes Kapital 2.1.1 2 (H) 58
Kapitalrücklage 2.1.2 2 (H) 59
Gesellschafterkapital 2.1.3 2 (H) 60
Mitgliederanteile 2.1.4 2 (H) 61
Sonstige Eigenkapitalanteile 2.1.5 2 (H) 62
Gewinnrücklagen 2.2 1 S oder (H) 63
Gewinnrücklagen — Ergebnis der Berichtsperiode 2.2.1 2 S oder (H) 64
Gewinnrücklagen ohne Ergebnis der Berichtsperiode 2.2.2 2 S oder (H) 65
In Schwebe 2.2.3 2 Null 66
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 2.3 1 S oder (H) 67
Kumuliertes sonstiges Ergebnis, Rücklagen 2.3.1 2 S oder (H) 68
Sonstiges Eigenkapital 2.3.2 2 S oder (H) 69
Eigenkapital der Eigentümer (Nicht-Aktionäre) 2.4 1 (H) 70
Nicht beherrschende Anteile 2.5 1 (H) 71
Schulden 3 0 (H) 72
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 3.1 1 (H) 73
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.1.1 2 (H) 74
Dividendenverbindlichkeiten 3.1.2 2 (H) 75
Zinsverbindlichkeiten 3.1.3 2 (H) 76
Sonstige Verbindlichkeiten 3.1.4 2 (H) 77
Rückstellungen 3.2 1 (H) 78
Kundenbezogene Rückstellungen 3.2.1 2 (H) 79
Rechtsstreitigkeiten und regulatorische Risiken 3.2.2 2 (H) 80
Weitere Rückstellungen 3.2.3 2 (H) 81
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.3 1 (H) 82
Schuldscheindarlehen 3.3.1 2 (H) 83
Erhaltene Darlehen 3.3.2 2 (H) 84
Anleihen (Schuldverschreibungen) 3.3.3 2 (H) 85
Sonstige Schulden und Anleihen 3.3.4 2 (H) 86
Leasingverbindlichkeiten 3.3.5 2 (H) 87
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 3.3.6 2 (H) 88
Abgrenzungsposten, passive Rechnungsabgrenzung und sonstige Verbindlichkeiten 3.4 1 (H) 89
Abgrenzungsposten 3.4.1 2 (H) 90
Passive Rechnungsabgrenzung und Rückerstattungsverbindlichkeiten 3.4.2 2 (H) 91
Aufgelaufene Steuern außer Lohnsteuer 3.4.3 2 (H) 92
Sonstige Verbindlichkeiten 3.4.4 2 (H) 93
Erträge 4 0 (H) 94
Zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst 4.1 1 (H) 95
Waren 4.1.1 2 (H) 96
Dienstleistungen 4.1.2 2 (H) 97
Über einen Zeitraum erfasst 4.2 1 (H) 98
Produkte und Projekte 4.2.1 2 (H) 99
Dienstleistungen 4.2.2 2 (H) 100
Anpassungen 4.3 1 S 101
Variable Gegenleistung 4.3.1 2 S 102
An Kunden gezahlte oder zu zahlende Gegenleistung 4.3.2 2 S 103
Sonstige Anpassungen 4.3.3 2 S 104
Aufwendungen 5 0 S 105
Aufwendungen (gegliedert nach Aufwandsarten) 5.1 1 S 106
Material und Handelswaren 5.1.1 2 S 107
Personalaufwand 5.1.2 2 S 108
Dienstleistungsaufwand 5.1.3 2 S 109
Mieten, Abschreibungen und Wertminderungen 5.1.4 2 S 110
Bestandsveränderungen bei Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen 5.1.5 2 S oder (H) 111
Andere aktivierte Eigenleistungen 5.1.6 2 S 112
Aufwendungen (gegliedert nach Funktionsbereichen) 5.2 1 S 113

Für Buchführungszwecke sind Aufwendungen nach ihrer Art zu erfassen, wobei ihre Funktion als Berichtsattribut behandelt wird.

Obwohl in den meisten Rechtsordnungen unüblich, war in den USA, im Vereinigten Königreich und in Kanada die Praxis verbreitet, Aufwendungen sowohl zu erfassen als auch zu berichten nach Funktionsbereichen, auch wenn dies zu doppelten Konten führte, wie etwa Personalaufwand: Produktion, Personalaufwand: Vertrieb, Personalaufwand: Verwaltung oder Abschreibungen: Produktionsanlagen, Abschreibungen: Vertriebsanlagen, Abschreibungen: Büroausstattung.

Der Übergang zu IFRS hat diese Praxis überall äußerst selten gemacht, außer in den USA, wo sie ebenfalls zu verschwinden begonnen hat als Reaktion auf ASC 220-40-50-6.

Da sie jedoch nicht ausdrücklich verboten ist, könnte dieser Ansatz theoretisch verwendet werden. Daher muss er in diesem Kontenrahmen als mögliche Option aufgeführt werden, auch wenn er in der Praxis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals angewendet werden wird.

Hinweis: Die Gliederung nach Aufwandsarten und die Gliederung nach Funktionsbereichen können offensichtlich nicht gleichzeitig für Erfassungszwecke verwendet werden, da dies zu einer Doppelerfassung von Aufwendungen führen würde.

Umsatzkosten 5.2.1 2 S 114
Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungskosten 5.2.2 2 S 115
Nicht betriebliche (sonstige) Erträge und Aufwendungen 6 0 S oder (H) 116

Traditionell wurden Kontenrahmen in fünf Grundkategorien unterteilt: 1. Vermögenswerte, 2. Schulden, 3. Eigenkapital, 4. Erträge und 5. Aufwendungen. Technisch gesehen würden drei Kategorien ausreichen, da das Nettoergebnis (Erträge abzüglich Aufwendungen) in den Gewinnrücklagen kumuliert wird, die eine Unterkategorie des Eigenkapitals darstellen.

Dennoch sind Erträge und Aufwendungen sowohl für die Buchführung als auch für das Berichtswesen von entscheidender Bedeutung, sodass die Tradition, sie als Grundkategorien zu behandeln, ihre Berechtigung hat.

Jedoch haben nicht alle Erträge und Aufwendungen denselben Charakter und dieselbe Bedeutung.

Beispielsweise sind Erträge aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Umsatzkosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten und allgemeine Kosten wesentlich für die Erfassung und Darstellung der Geschäftstätigkeit und Leistung eines Unternehmens. Für Abschlussadressaten haben sie eine erhebliche Prognoserelevanz. Demgegenüber sind gezahlte oder erhaltene Zinsen (außer bei Finanzinstituten) vergleichsweise weniger bedeutsam und haben, da Zinsen häufig von Marktbedingungen bestimmt werden, kaum oder keine Prognoserelevanz für Nutzer, die operative Ergebnisse beurteilen.

Am anderen Ende des Spektrums sind Gewinne und Verluste, die in der Regel aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts resultieren, auf die ein Unternehmen keinen Einfluss hat, zwar zu erfassen, stehen jedoch in der Regel in keinem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und sind daher bei der Beurteilung seiner Leistung wenig hilfreich und haben kaum oder keine Prognoserelevanz.

Daher umfasst dieser Kontenrahmen anstelle der traditionellen fünf Grundkategorien sechs. Dieser Abschnitt umfasst demnach nicht betriebliche Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste.

Hinweis: Diese Struktur ist auch vollständig konsistent mit den Anforderungen von IFRS 18, der eine strikte Trennung von betrieblicher Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf Abschlussebene vorschreibt.

Sonstige Erträge und Aufwendungen 6.1 1 S oder (H) 117
Sonstige Erträge 6.1.1 2 (H) 118
Sonstige Aufwendungen 6.1.2 2 S 119
Gewinne und Verluste 6.2 1 S oder (H) 120
Steuern und Abgaben außer Ertragsteuern und Lohnnebenkosten sowie Gebühren 6.3 1 S 121
Ertragsteueraufwand (-ertrag) 6.4 1 S oder (H) 122
Konzerninterne und nahestehende Personen 7 0 S oder (H) 123
Konzerninterne Vermögenswerte und nahestehende Personen 7.1 1 S 124
Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte konzerninterne Salden 7.1.1 2 S 125
Ausgewiesene oder offengelegte Salden mit nahestehenden Personen 7.1.2 2 S 126
Konzerninterne Beteiligungen 7.1.3 2 S 127
Konzerninterne Schulden und nahestehende Personen 7.2 1 (H) 128
Im Rahmen der Konsolidierung eliminierte konzerninterne Salden 7.2.1 2 (H) 129
Ausgewiesene oder offengelegte Salden mit nahestehenden Personen 7.2.2 2 (H) 130
Konzerninterne Erträge und Aufwendungen sowie nahestehende Personen 7.3 1 S oder (H) 131
Konzerninterne Erträge und nahestehende Personen 7.3.1 2 (H) 132
Konzerninterne Aufwendungen und nahestehende Personen 7.3.2 2 S 133
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 7.3.3 2 S oder (H) 134